Liberales Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz verabschiedet
Rheinland-Pfalz hat Geschichte geschrieben
Mit der Verabschiedung des neuen Bestattungsgesetzes wurde erstmals in Deutschland ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der sich konsequent an der Lebenswirklichkeit und den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.
Das Gesetz darf damit zu Fug und Recht als „liberal“ bezeichnet werden. Es verbindet zeitgemäße Regelungen mit dem Bewahren unserer gewachsenen Trauer- und Friedhofskultur – ein Balanceakt, der in dieser Form bislang einzigartig ist.
Ein Signal für Modernisierung und Bürgernähe
Die Reform zeigt, dass eine Modernisierung des Bestattungswesens möglich ist, ohne Traditionen und Werte aus den Augen zu verlieren. Sie ist gleichzeitig ein starkes Zeichen gegen die weit verbreitete Politikverdrossenheit: Hier wurde abseits von Kirchen, Lobbygruppen und anderen Interessenvertretern eine Entscheidung getroffen, die in erster Linie den Bürgern dient.
Was hat sich geändert?
Eines haben viele Regelungen gemeinsam: sie müssen zu Lebzeiten schriftlich gewünscht worden sein - hier empfehlen wir unbedingt einen Bestattungsvorsorgevertrag bei einem unserer Mitgliedsunternehmen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Regelungen nur für Verstorbene gelten, deren letzter Wohnsitz in Rheinland-Pfalz war.
Und was ist nun anders?
Abschaffung der Sargpflicht - nun sind auch Bestattungen im Tuch möglich.
Abschaffung des Friedhofszwangs - nun sind auch Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar möglich, sowie das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause.
Erlaubnis der Ascheteilung - so kann Asche entnommen werden, um sie aufzubewahren oder um sie weiter zu verarbeiten (z. B. Kristall- oder Diamantbestattungen).
Weitere Änderungen betreffen außerdem die Sternenkinder, Ehrengräber und auch, dass es eine verpflichtende zweite Leichenschau bei Erdbestattungen geben soll.
Bestätigung unseres Engagements
Wir als Verband sehen uns in unserem langjährigen Bestreben bestätigt, für mehr Liberalität und Selbstbestimmung im Bestattungswesen einzutreten. Das neue Gesetz unterstreicht, dass Veränderungen mit Augenmaß machbar sind – und wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck für diesen Weg einsetzen, damit noch weitere Bundesländer nachziehen. Es gibt noch viel zu tun!