Gericht stärkt Rechte Angehöriger bei Ordnungsamt-Bestattungen

Keine Pflicht zur Zahlung kompletter Kosten bei anonymen Bestattungen
Ein Urteil des VGH Baden-Württemberg sorgt für Aufsehen:
Wenn das Ordnungsamt eine anonyme Bestattung veranlasst — ohne dass ein ausdrücklicher Wille der Verstorbenen vorliegt — darf es nicht einfach die Kosten der anonymen Grabstätte den Hinterbliebenen aufbürden.
Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen Behörden eine anonyme Bestattung anordnen, weil zunächst keine Angehörigen greifbar waren. Selbst wenn eine Erdbestattung behördlich festgelegt wurde, macht das Urteil klar: Die Nutzungsgebühr für ein anonymes Grab darf nicht zwangsweise auf Angehörige abgewälzt werden, wenn der Verstorbene einen solchen Beisetzungswunsch nicht dokumentiert hat.
Damit bekommt der postmortale Persönlichkeitsschutz eine neue juristische Bedeutung — und Angehörige werden davor geschützt, dass Ihnen der Ort zum Erinnern genommen wird. Dieses Urteil könnte wegweisend sein — für Kommunen, Bestatter und Familien gleichermaßen.


