VuB Verband unabhängiger Bestatter e. V.

Ab dem 01.01.2019 werden GEMA Gebühren vom VuB übernommen

Ab dem 01.01.2019 werden GEMA Gebühren vom VuB übernommen

Ein kollektiver Rahmenvertrag für selbstständige Mitgliedsunternehmen des Verband unabhängiger Bestatter e.V. wurde mit der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ kurz „GEMA“ geschlossen.


Es gibt so gut wie keine Trauerfeier ohne Musik, die meisten Angehörigen haben konkrete Musikwünsche, Dadurch steigt die Nutzung der Musik von Datenträgern, die immer häufiger bei einer Beerdigung eingesetzt werden, nur noch in den seltensten Fällen erklingt live gespielte Musik. Wenn jedoch ein Musikstück von einem Datenträger auf einer öffentlichen Veranstaltung aufgeführt wird, müssen dafür GEMA-Gebühren gezahlt, da die Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind. Bei Musikeinspielungen bei einer Trauerfeier wurden früher 18, – € an die GEMA direkt abgeführt. Durch einen kollektiven Rahmenvertrag des Verband unabhängiger Bestatter mit der GEMA sind diese Gebühren für alle selbstständigen Mitgliedsunternehmen abgedeckt.


Wie funktioniert der Service?


Der VuB und die GEMA gehen dabei gemeinsame Wege. In einem Sonderabkommen sind die Nutzungsrechte für die Mitgliedsunternehmen exklusiv geregelt, so dass die öffentliche Aufführung von Musik im Rahmen einer Beisetzung für die Bestatter des VuB kostenfrei ist. Die Pauschalgebühren und den Verwaltungsaufwand hat der VuB für die Mitgliedsunternehmen übernommen.

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