Inhalte:
So arbeiten Sie mit dem Buch
Teil 1: Dokumente, Musterschreiben und Übersichten
Wichtige Dokumente für den Sterbefall
Dokumente und Übersichten für Hinterbliebene
Teil 2: So sorgen Sie vor
Wie Sie die letzten Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können
Ihr letzter Wille: So machen Sie ihn transparent
Teil 3: Wie Sie als Hinterbliebener handeln sollten
Wer muss aktiv werden?
Wann und wem Sie den Todesfall melden müssen
Wie organisieren Sie die Beerdigung?
Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
Wie Sie mit Behörden und Versicherungen umgehen
Wie Sie auf Banken zugehen sollten
Warum Sie sich mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen unterhalten sollten
Wie Sie mehr über die Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen erfahren
Was Sie als Erbe beachten müssen
Wesentliche Rechtsbegriffe verständlich erläutert
Buch
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Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?
Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?
Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.
Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat. Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss von der Krankenkasse in Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Eine starke Gemeinschaft


