Informationen

Erledigungen

Folgende Angelegenheiten sind bei einem Sterbefall von Ihnen zu erledigen:

  • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
     
  • Versorgung der Haustiere
     
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
     
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
     
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
     
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
     
  • Abstellen von Gas und Wasser
     
  • Regulierung der Heizungsanlage
     
  • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
     
  • Trauerkleidung kaufen
     
  • Wohnung kündigen
     
  • Telefon und Zeitung abbestellen
     
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
     
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
     
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
     
  • Umbestellung der Post
     
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
     
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
     
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
     
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
     
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)

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Checkliste

Folgende Angelegenheiten sollten bei einem Sterbefall von Ihrem Bestattungsunternehmen erledigt werden:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
     
  • Die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
     
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
     
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
     
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
     
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
     
  • Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
     
  • Sarggebinde bestellen
     
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
     
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
     
  • Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
     
  • dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
     
  • evtl. Imbiß (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
     
  • Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
     
  • Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
     
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
     
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
     
  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
     
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen

 

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Verband unabhängiger Bestatter - Der Bestatterverband
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