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Wann: |
20. Februar 2011 Ausgebucht |
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Beginn - Ende |
Sonntag 10:00 Uhr - 16:00 Uhr |
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Wo: |
Verband unabhängiger Bestatter e. V. |
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Kosten: |
Teilnehmergebühr 270,- EUR* |
* Mitglieder des VuB erhalten 20% Rabatt
In diesem Seminarteil geht es um alle Themen rund um die Ausrichtung der Abschiedsnahme bzw. der Trauerfeier.
Die Schwerpunkte liegen dabei auf:
- Trauerfeiern in der Halle
- Verabschiedungen am Grab
- Ausrichten von weltlichen Feierlichkeiten
- Besonderheiten der Trauerfeier, wenn der Tod durch Unfall, Suizid, Tod im Kindesalter und Tod von Ungeborenen eingetreten sind
Der weiteren geht es in diesem Seminarteil um Dekoration und Floristik, Grabgestaltung und besondere Symbolik.
Auch wird private und öffentliche Sphären, Pietät auf dem Friedhof und Friedhofsgeschichte thematisiert.
Seminarbedingungen:
Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der jeweiligen MwSt.
Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Im Falle einer Stornierung berechnen wir folgende Gebühren: Innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn wird ein viertel der Gebühren fällig. Bei Absage einer Woche vor Seminarbeginn ist die halbe Gebühr zu entrichten. Bei Nichtabsage berechnen wir die gesamte Gebühr.
Wir behalten uns vor, das Seminar bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) abzusagen.
Ferner halten wir uns vor, Termine, Referenten und/oder Ort zu ändern.
Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?
Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?
Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.
Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat. Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss von der Krankenkasse in Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Eine starke Gemeinschaft


