Archiv 2008

01.07.2008

Niedersachsens Bestatter wehren sich

In einer einmaligen Aktion haben sich niedersächsische Bestatter mit einem Brandbrief an ihr Stadtoberhaupt gewandt. Sie sind nicht mehr länger bereit, die Kosten für Sozialbestattungen bis zu einem Jahr im Voraus auszulegen, vor allen Dingen nicht zu den Preisen die weder die Kostensteigerung berücksichtigt, noch die Erhöhung der Mehrwertsteuer enthält.

Klagen dieser Art erreichen uns täglich und sind immer wieder heiß diskutierte Themen auf den Messen und Informationsveranstaltungen unseres Berufsverbandes. Bei allem Verständnis für die desolate finanzielle Lage unserer Städte und Gemeinden - auch wir brauchen unser Geld um unsere Unternehmen am Leben zu erhalten.

Sind die Sätze die Seitens der Sozialbehörden gezahlt werden, eh schon gering. In manchen Städten tendieren sie bei 530 EUR, kommt auch noch eine Wartezeit zwischen Rechnungslegung und Bezahlung von bis zu einem Jahr zusammen. Und das bei ständig steigenden Sterbefällen die über die Sozialbehörden abgerechnet werden.

Einige Kollegen sind bereits dazu übergegangen, Sterbefälle die über Sozialämter abgerechnet werden sollen, nicht mehr auszuführen. Es kann jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wird hier doch der Konflikt auf dem Rücken der Angehörigen ausgetragen. Sinnvoller erscheint es die Initiative wie von unseren niedersächsischen Bestatterkollegen aufgezeigt zu ergreifen. Wenn derartige Aktionen Schule machen, kann es zu einem Umdenken bei den Städten und Gemeinden führen. Auch wenn es manchem bei dem Gedanken graust sich mit seinem Mitbewerber an einen Tisch zu setzen. Aber gerade dort sollte es bei allem Konkurrenzdenken, egal welchem Verband man angehört oder auch nicht gelten, eine gemeinsame Linie zu finden. Der Verband unabhängiger Bestatter hat sich diesbezüglich bereits an den Deutschen Städte-und Gemeindetag gewandt und um Stellungnahme zum Thema Sozialbestattung gebeten.

Der nachfolgend abgedruckte Brief soll ihnen als Vorlage dienen, derartige Aktionen in ihrer Kommune zu organisieren, am besten unterzeichnet von allen ortansässigen Bestattern.

An den Oberbürgermeister der Stadt XXX
Musterplatz 3
12345 XXXXX

Sozialbestattungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister XXX,

in den letzten Jahren, insbesondere seit der Streichung des Sterbegeldes zum 01.01.2004 sehen wir uns vermehrt mit der Bestattung mittellos Verstorbener konfrontiert. Für uns problematisch gestaltet sich die Abwicklung des Bestattungsvertrages dann, wenn auch die bestattungspflichtigen Angehörigen der Verstorbenen mittellos sind.

Richtig ist, dass das Bundessozialhilfegesetz sozial schwachen Bürgern beim Tod eines Angehörigen, für den sie bestattungspflichtig sind, einen Ersatz der Bestattungskosten bietet. Nach unserer Erfahrung nimmt die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers durch die jeweiligen Sozialämter eine Zeit bis zu 6 Monaten und noch länger in Anspruch. Dies liegt unter anderem daran, dass die Frage der Bestattungspflichtigkeit des Antragstellers nicht nur anhand der Rangfolge im Bestattungsgesetz erfolgt sondern weitere zivilrechtliche Vorschriften herangezogen werden, die möglicherweise die Bestattungspflicht eines anderen als des Antragstellers zu begründen vermögen.

So lange kann eine Bestattung jedoch nicht hinaus geschoben werden. Das niedersächsische Bestattungsgesetz legt fest, dass Leichen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein sollen. An diesen Vorschriften sind insbesondere wir Bestatter gebunden.

Die Prüfung eines Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten ist davon abhängig, dass der Antragsteller einem Bestatter den Auftrag zur Bestattung erteilt hat. Wird seitens des Sozialamtes dem Antrag dann nicht - oder auch nur zum Teil - stattgegeben, sieht sich der Bestatter einem Vertragspartner gegenüber, der gar nicht leistungsfähig ist. Dieser hat meist von Anfang an erklärt, dass er nichts zahlen könne (und daher eine Sozialbestattung durchgeführt werden müsse).

Abgesehen davon, dass der zahlungsunfähige Auftraggeber mit Vertragsschluss eventuell den strafrechtlichen Tatbestand eines Eingehungsbertruges gegenüber dem Bestatter verwirklicht, hat der Bestatter keine Möglichkeit, die Vergütung für seine erbrachten Leistungen zu erhalten. Der zivilrechtliche Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber ist ohne wirtschaftlichen Wert. Ansprüche gegen etwaig weitere bzw. andere Bestattungspflichtige sind aufgrund fehlender Rechtsbeziehungen mit diesen Dritten nicht gegeben.

Natürlich wäre eine vom Gesetzgeber vorzunehmende Erweiterung oder Präzisierung des Bundessozialhilfegesetzes dahingehend, dass Sozialbestattungen, die nur möglicherweise zu Lasten des Sozialhilfeträgers gehen, von diesem bei offenkundiger Leistungsunfähigkeit des Antragstellers zunächst übernommen werden und dass dieser dann seinerseits einen leistungsfähigen Kostenschuldner ermittelt (da der Sozialhilfeträger ja die besseren Informationsmöglichkeiten und auch Anspruchsdurchsetzungsmöglichkeiten hat), zweckmäßig und wünschenswert.

An einer solchen Regelung fehlt es jedoch. Auch ist eine entsprechende Gesetzesänderung nicht zu erwarten. Es bleibt folglich dabei, dass dem Bestatter das Risiko aufgebürdet wird, möglicherweise für seine Leistung, die er letztlich für die Gemeinschaft erbracht hat, nicht bezahlt zu werden.

Wir sehen uns angesichts der Vielzahl solcher Fälle nicht mehr imstande, Bestattungen durchzuführen, deren Vergütung nicht hinreichend gesichert ist. Wir erwägen daher zukünftig nach entsprechender Aufklärung des zahlungsunfähigen Angehörigen, den Bestattungsauftrag nicht anzunehmen.

Weiter gestaltet sich für uns problematisch, dass Sozialbestattungen für einen behördlicherseits vorgegebenen Pauschalpreis zu erbringen sind. Mit dieser Pauschale sollen alle unsere Leistungen abgegolten sein. Unstreitig dürfte sein, dass für diesen Preis eine würdevolle Beerdigung nicht möglich ist.

Aber selbst eine „angemessene Bestattung im Rahmen der Sozialhilfegewährung“ ist für diesen Betrag nicht mehr durchzuführen. Es sei daran erinnert, dass die Festsetzung der Pauschalpreise aus dem Jahr XXXX datiert. Eine Änderung/Angleichung hat es seitdem nicht gegeben. Weder wurde der mit der Euro-Umstellung einhergehenden Verteuerung noch der Mehrwertsteuererhöhung Rechnung getragen. Es sei daher nicht mehr gewährleistet, (Sozial)Bestattungen durchzuführen, die unserer Philosophie entsprechen. Auch sehen wir die Gefahr, dass Angehörige mit den so vermindert erbrachten Leistungen unzufrieden sind und diese Erfahrungen an andere Personen weitergeben, wodurch unsere Reputation beeinträchtigt werden kann.

Um unsere alltäglichen Probleme mit Sozialbestattungen und den damit verbundenen - nicht zur wirtschaftlichen - Auswirkungen auf unsere Unternehmen näher erläutern zu können, bitten wir Sie um kurzfristige Vereinbarung eines gemeinsamen Termins für ein offenes Gespräch mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Milchbauern haben gezeigt, was man mit Einigkeit erreichen kann.......

10.03.2008

Fiese Abzocke

Im Februar musste mal wieder die Polizei vor einer miesen Abzocke warnen. In Delmenhorst erhielten mehrere Angehörige, von kürzlich Verstorbenen, Rechnungen von einem Erotikversand. Es wird angeblich geliefertes Erotikartikel in Rechnung gestellt, dass von den Hinterbliebenen, vermutlich aus Scham und Unachtsamkeit, bezahlt wird.

Immer wieder lassen sich Betrüger neue Kniffe einfallen, um vermeintlich „die schnelle Mark“ zu machen. Vor einiger Zeit waren es gefälschte Rechnungen für eine angebliche Traueranzeige, dann gab es noch den „Medizinverlag“ welcher, angeblich im Internet bestellte Medizinische Ratgeber, verschickt hat.

Nicht nur Betrüger nutzen diese einfache Methode Adressen zu finden, sondern auch Menschen ohne Schamgefühl die in „wohnraumknappen“ Regionen Deutschlands wohnen, schrecken nicht davor zurück Hinterbliebene anzurufen und am Telefon nachfragen, was denn nun mit der Wohnung wäre, wann diese den frei wird um möglichst als „Erster“ als potentieller Nachmieter mit dem Vermieter in Kontakt zu treten.

Die Liste über diese Masche der Betrüger kann man unendlich weiter schreiben. Man muss sich nicht die Frage stellen: Was bewegt diese Leute solche Rechnungen zu stellen und somit Menschen schamlos in ihrer Trauer auszunutzen? Die Antwort ist ganz einfach: Geldgier! Viel mehr sollten wir uns die Frage stellen: Wie kommen diese Leute an die Adressen von kürzlich Verstorbenen“. Auch diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Sie stehen in den Traueranzeigen!

In regelmäßigen Abständen hört man von Datenschutz und Privatsphäre. Wo bleibt der Datenschutz und die Privatsphäre wenn Adresse von Verstorbenen und Namen von Hinterbliebenen in Tageszeitungen veröffentlicht werden? In der heutigen „multimedialen“ Welt ist es selbst für Leute die nicht in Deutschland leben kein Problem mehr an solch Adressen zu gelangen, denn manche Tageszeitungen veröffentlichen die Todesanzeigen auf ihrer Homepage im Internet – kinderleichtes Spiel.

Viele werden jetzt denken, dass die Todesanzeigen schon immer mit Adresse und Namen veröffentlicht wurden, warum soll man jetzt von dieser Tradition plötzlich abweichen. In unserer Gesellschaft gibt es leider immer mehr Menschen, für die Worte wie:

  • Anstand
  • Schamgefühl
  • Mitgefühl
  • Rücksicht
  • Recht
  • Unrecht u.v.m.

keinerlei Bedeutung haben und teilweise diese Gefühle gar nicht kennen. Aus diesem Grund sollten wir (leider) uns dieser Situation anpassen und mit den Angehörigen über die möglichen Folgen einer solchen Veröffentlichung reden.

 

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Verband unabhängiger Bestatter - Der Bestatterverband
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