15.10.2007
DEVOTA`07 und ein Friedhof der Anziehung
Nach 3 Tagen ging die DEVOTA07 mit über 100 Fachaussteller am Sonntag den 30. Sept. 07 zu Ende. Neben zahlreichen erstmaligen Ausstellern und einen großen Angebot der verschiedenen Branchen war der Friedhofstag eines der Highlights.
Ein 436m2 großer Schaufriedhof war auf der internationalen Friedhofs- und Bestattermesse
Devota07 in Ried im Innkreis der Anziehungsmagnet für alle Besucher. Entworfen wurde dieser Musterpark der Begegnung vom Österreichischen Friedhofsberater MMag. lic. Johann Gutschi. Dieser versuchte auf der Fläche einer halben Messehalle allen Besuchern zu zeigen, wie ein Friedhof gestaltet sein muss, damit Trauerbewältigung an diesem Ort wahrhaft möglich ist. Zwischen gebogenen Flächen breitete sich ein kleiner Urnenhain im Grünen aus. Ein Denkmal für Stillgeborene ruhte sanft neben einer Trauergruppe an einem Wasserteich. Es gab eine Meditationsecke, Plätze zum Treffen und Verweilen und letztlich auch Mustergräber mit individueller Gestaltung.
Auf diesem Schaufriedhof wurde am ersten Messetag, dem 28. September 2007 der erste internationale Friedhofstag abgehalten. Sechs hochkarätige Referenten begeisterten das Publikum von gut hundertdreißig Besuchern mit Ihren Vorträgen. Ziel der Tagung war es, neben gesellschaftlichen und philosophischen Analysen vor allem praktische Tipps bei der Friedhofsplanung und Friedhofsführung zu geben. Die Begeisterung der Teilnehmer zeigte sich letzt endlich nicht nur in den angeregten Diskussionen, sondern auch darin, dass beinahe alle Teilnehmer bis zum Schluss den Referaten beiwohnten.
Angrenzend an den Schaufriedhof präsentierten branchenverwandte Unternehmen aus dem Bereich Grabgestaltung den Messebesuchern die Neuheiten ihrer Produktlinien. Noch nie zuvor war es gelungen, eine solche Vielfalt der Grabgestaltung auf einer Bestattermesse zu vereinen. Der Theologe und Philosoph MMag. lic. Johann Gutschi arbeitet seit gut zehn Jahren im Steinzentrum Hallein und bietet Pfarren und Gemeinden kostenlos eine Friedhofsberatung an.
Somit wurde der Friedhofstag 2007 zu einer anregenden Umgebung für Weiterbildung, Austausch und Diskussion. und die DEVOTA07 zeigte sich einmal mehr als der internationale Branchentreff.
Informationen:
IMPULS messegesellschaft m.b.H
Plenergasse 15/13, A-1180 Wien
Tel.: +43 (0) 699 8134 2870
Fax: +43 (0) 1 4033857
e-mail: info@devota.at
web: www.devota.at
15.10.2007
In unserer Pressemitteilung vom 12.02.2007 haben wir Vorwürfe der Sendung “Klartext” des RBB vom 07.02.2007 wiedergegeben. Laut Beschluss des Landgerichtes Hamburg vom 02.03.2007, AZ: 406 O 57/07, ist uns dies untersagt worden, da nach Auffassung des Gerichtes die wiedergegebenen Inhalte der Fernsehsendung unwahr waren. Aus diesem Grund waren wir gehalten, die Pressemitteilung zurückzuziehen. Wir bedauern, dass es aus vorgenannten Gründen zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung mit der Ahorn-Grieneisen AG und der IDEAL Lebensversicherung a.G. gekommen ist.
07.05.2007
Innung - es kann nur eine geben
HKH-Innung im Saarland allein für Bestatter zuständig
Die Klage wegen Gründung einer Landesinnung für das Bestattergewerbe im Saarland gegen die Handwerkskammer des Saarlandes als Konkurrenz zu Innung für Schreiner, Bestatter und Baufertigteilmonteure im Saarland wurde vom Verwaltungsgericht des Saarlandes in vollem Umfang abgewiesen wurde. Nunmehr liegt das vollständig abgefasste Urteil des Verwaltungsgerichtes vor (Urteil vom 02. April 2007, Az. 1 K 6/06; nicht rechtskräftig).
Im Jahr 2004 trafen sich die Vorstandsmitglieder des saarländischen Ablegers des Bundes Deutscher Bestatter (BDB) zu einer Gründungsversammlung für eine Bestatterinnung. Danach sollte eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes errichtet werden, die mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer rechtsfähig werden sollte. Die HWK lehnte die Gründung und Genehmigung ab, da die Fachinnung HKH Saar schon im Jahr 1998 ihre fachliche Zuständigkeit auf das Bestattergewerbe (und auf die Montage genormter Baufertigteile) per Satzungsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgedehnt hatten. Mit Bescheid vom 01. Oktober 1998 genehmigte die HWK die damalige Satzungsänderung.
Nach erfolglosem Widerspruch wurde von sieben (von ursprünglich neun) Gründungsmitgliedern der zweiten Bestatterinnung Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis erhoben. Das Verwaltungsgericht teilt jedoch die Auffassung von HWK und Innung, wonach im gleichen Bezirk nur eine fachlich zuständige Innung bestehen kann und durch eine auch für das Bestattergewerbe zuständige Innung eine weitere Innung mit der gleichen fachlichen Zuständigkeit nicht gegründet werden kann. Dies ergibt sich aus § 52 Absatz 1 Satz 2 HwO.
Das Verwaltungsgericht schlägt einen weiten kulturhistorischen Bogen über das antike Griechenland und das Mittelalter bis hin zur Neuzeit, um die Verbundenheit des Schreinerhandwerkes zur Tätigkeit des Bestatters darzulegen. Auch heute noch, so das Verwaltungsgericht, besteht zumindest eine enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Bestattergewerbe und Schreinerhandwerk. Trotz der vielfach verbreiteten industriellen Sargfertigung wird von zahlreichen Schreinereibetrieben zum Neben- oder auch Haupterwerb ein Bestattungsgeschäft betrieben. Daher kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die Genehmigung der Änderung der Schreinerinnungssatzung von 1998 rechtmäßig erfolgte.
Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg von 1974 und die Ausführungen von Schwannecke/Heck zur Handwerksnovelle 2004 stellt das Verwaltungsgericht fest:
Damit ist in aller Deutlichkeit, wie es so nicht zu erwarten war, bestätigt worden, dass es einen fundamentalen Zusammenhang zwischen Schreinerhandwerk und Bestattungsgewerbe gibt und an einer rechtskräftig für Bestatter geöffneten Schreiner- und Bestatterinnung in einem Bezirk kein Weg vorbei führt. Dies gilt insbesondere für das Saarland, in dem diese äußerst wichtigen verbandspolitischen Weichenstellungen schon lange vor allen anderen Regionen und Verbandsbereichen im Tischlerhandwerk vorgenommen wurden.
(Quelle: www.die-bestatter.de)
16. Januar 2007
Bedenkliche Entwicklung
Nach dem einige kirchliche Einrichtungen begonnen haben, ihren seelsorgerischen Bereich auch auf die Bestattung auszudehnen, haben sich als nächstens der Arbeiter-Samariter–Bund Hamburg entschlossen, es ihnen gleich zu tun. Seit dem 1. Januar 2007 bietet der ASB-Hamburg die Leistungen eines klassischen Bestattungsunternehmens an und tritt damit in den direkten Wettbewerb mit Bestattungsunternehmen aus Hamburg und Umgebung.
Dieses Vorgehen ist für uns absolut inakzeptabel und wird sicherlich der Reputation des gesamten Arbeiter-Samariter-Bundes schädlich sein.
„Leben retten und erhalten“ so das Motto des Arbeiter-Samariter-Bundes.
Wie lässt sich dieses Motto mit der Gründung eines Bestattungsunternehmen vereinbaren?
Richtig erkannt hat der ASB Hamburg das Angehörige „menschliche und kompetente Unterstützung im Trauerfall benötigen“. Dafür wurden verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen, wie z.B. die Ausbildung zum „Verbandsgeprüften Bestatter“ des Verband unabhängiger Bestatter e.V. Wie dann branchenfremde Institutionen auf die Idee kommen, solch sensible und fachlich komplexen Dienstleistungen anbieten zu können, ist uns ein Rätsel. Derartige Ansinnen führen nur zur Verunsicherung der Bürger unseres Landes.
Diese bedenkliche Entwicklung begann zuerst mit Versicherungen, setzte sich dann bei den Kirchen fort und endet vorläufig bei den Hilfsdiensten.
Es ist für uns nur noch eine Frage der Zeit, wann die ersten Kaffeeröster den Bestattungsmarkt erobern.
Aeternitas e.V. plant Einrichtung eines Netzwerk für qualifizierte Bestatter
Eine selbsternannte „bundesweite Verbraucherinitiative für Bestattungskultur“ mit Sitz in Königswinter plant die Errichtung eines „Netzwerk für Bestatter“ in der Bestattungsunternehmen sich eintragen lassen können, um „seinen Mitgliedern qualifizierte Bestatter empfehlen zu können“.
Was in der Öffentlichkeit und bei großen Teilen der deutschen Bestatterschaft unbekannt sein dürfte, ist die Tatsache, das der Großteil der Mitglieder sich aus Versicherungsnehmern einer Sterbegeldversicherung rekrutieren. Somit dürften ernsthafte Zweifel angebracht sein, ob man dem Anspruch „neutral und unvoreingenommen zu den Themen Tod, Trauer, Sterben etc. zu informieren“ auch gerecht wird.
Natürlich ist die Aufnahme in dieses „Netzwerk qualifizierter Bestatter“ nicht kostenlos, sondern es können bis zu 800 EUR jährlich dafür anfallen. Interessanterweise wird dieses nicht von der Aeternitas e.V. betrieben , sondern von der gleichnamigen Aeternitas Gmbh die räumlich und personell miteinander verbunden sind.
War am Anfang noch angedacht um in diesem Netzwerk Mitglied werden zu können, müsse man sich jährlichen Betriebsbesichtigungen zur Kontrolle angeblicher Qualitätsmaßnahmen und –kriterien unterziehen - Kosten: 500 EUR zuzüglich Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten- nahm man mittlerweile von dieser Idee Abstand. Sie wird jetzt nur noch auf Wunsch gegen Zahlung eines Betrages von 500 € von sogenannten Experten durchgeführt.
Diese GmbH übernimmt selbstverständlich keine Gewährleistung für den Umfang der Nachfrage. Ebenso kann keine Garantie dafür übernommen werden, ob dem einzelnen Betrieb Auftragszuwächse durch die Zugehörigkeit zum Netzwerk entstehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Zweckbestimmung des Netzwerkes keinerlei Gebietsschutz für einen Betrieb garantiert werden kann. Vielmehr werden den daran beteiligten Bestattungsunternehmen eine Reihe von Mitteilungspflichten auferlegt, die der Aeternitas-Organisation einen detaillierten Einblick in das jeweilige Bestattungsunternehmen verschafft.
Für uns wieder mal ein Versuch mehr, in Zeiten rückläufiger Umsätze, eine neue Einnahmequelle bei uns Bestattern zu suchen. Mit diesen Informationen möchten wir sie ausdrücklich zum Nachdenken anregen, ob sich eine solche Investition im Rahmen eines Kosten-Nutzen Verhältnisses rechnet. Unserer Meinung nach wird dieses den Anspruch nicht erfüllen..
Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?
Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?
Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.
Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat. Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss von der Krankenkasse in Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Eine starke Gemeinschaft


