Archiv 2006

In Farbe zur letzten Ruhe gebettet
Von Lena Scholz, Bonn

Gesellschaft. Bunte Särge sind moderne Varianten zu den Klassikern aus Eiche oder Kiefer.

Schwarz ist die Farbe der Trauer. Und ihre letzte Ruhe finden die meisten Verstorbenen in einem eher dunklen Holzsarg. Doch neben den Klassikern aus Eiche und Kiefer gibt es zunehmend moderne Varianten, die mehr Farbe ins Spiel bringen. Die Hemmschwelle, dem Tod in dieser Weise zu begegnen, ist jedoch groß. Dabei würde vielleicht gerade ein bunt bemalter Sarg die Persönlichkeit des Verstorbenen am besten widerspiegeln.

Bisher sind farbige Särge jedoch die Ausnahme. „Der Wandel in dem Bereich ist sehr langsam“, sagt Winfried Koebe, Vorsitzender des Verbands unabhängiger Bestatter in Espelkamp. Obwohl einige moderne Modelle bereits seit 15 bis 20 Jahren auf dem Markt sind, hielt sich die Nachfrage bisher in Grenzen. „Von 150 bis 180 Särgen, die ich pro Jahr verkaufe, sind etwa fünf modernerer Art“, sagt Koebe. Dennoch merkt er, dass in letzter Zeit hellere Holzarten oder leichtere Sargformen bevorzugt werden.

Die Hemmschwelle vor bunten oder besonders ausgefallenen Särgen sei jedoch noch sehr groß. „Wenige wollen von sich aus einen farbigen Sarg“, sagt Koebe. Meistens sei deshalb die Feinfühligkeit des Bestatters gefragt: „Er kann die Särge anbieten, um ein Interesse dafür zu wecken.“ Entscheidend ist jedoch immer, dass der Sarg zu der Persönlichkeit des Verstorbenen passt. Einen über 90-Jährigen in einem bunten Sarg zu beerdigen, mache in der Regel wenig Sinn.

Damit der Sarg auch den Vorstellungen des Verstorbenen entspricht, hilft es, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen. „Das machen aber nur die wenigsten“, bedauert Bestatter Koebe. Diese Erfahrung teilt Siegfried von Lauvenberg: Zwar legten einige fest, ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung wollen, konkrete Wünsche äußern allerdings wenige, sagt der Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Zulieferindustrie für das Bestattungsgewerbe in Bonn. Dabei könnte vielleicht gerade ein konkreter Wunsch des Verstorbenen den Schritt zu einem modern gestalteten Sarg erleichtern. Genau wie die klassischen Särge in Holzoptik gibt es auch die neueren Modelle in den unterschiedlichsten Ausführungen: farbig lackiert, mit Motiven von bekannten Künstlern oder in Korbflechter-Optik – fast alles ist denkbar. Jedoch muss dafür auch tiefer in die Tasche gegriffen werden: Etwa 200 bis 300 Euro mehr als für einen gewöhnlichen Sarg, der mit mindestens 600 Euro inklusive Trauerfeier zu Buche schlägt, sind für ein farbiges Modell fällig.

Ob die Angehörigen überhaupt die Chance haben, einen modernen Sarg auszuwählen, hängt vor allem von dem jeweiligen Bestatter ab. „Er entscheidet, welche Särge er anbietet“, sagt von Lauvenberg. In der Regel würden sich die Bestatter und die Hersteller gegenseitig anstoßen. Die jüngere Generation sei jedoch häufig aufgeschlossener.

Nicht alle Bestandteile des Sargs lassen sich allerdings so einfach austauschen wie Farbe oder Form: „Ein Sarg muss aus Holz sein“, nennt Kerstin Gernig vom Bundesverband Deutscher Bestatter einen Parameter, an dem sich wohl auch in Zukunft nur wenig ändern wird. Särge müssen biologisch abbaubar sein und dem Körper Luft geben – Modelle aus Metall oder Kunststoff sind deshalb undenkbar.

Sargmalerei als Alternative

Wer Wert auf eine besonders individuelle Sarggestaltung legt, ist bei Sargmalern an der richtigen Adressen. „Mit dem Sarg möchte ich die Persönlichkeit des Verstorbenen herausstellen„, betont die Sargmalerin Christiane Schedelgarn aus Elmshorn (Schleswig-Holstein). Dazu führt die Künstlerin nach dem Tod ein Gespräch mit den Angehörigen, bei dem sie so viel wie möglich über den Verstorbenen erfahren möchte. Entweder macht sie dann aufgrund der Eindrücke Vorschläge für die Sarggestaltung oder die Hinterbliebenen bringen ihre eigenen Ideen ein. Dem Ideenreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt: Von abstrakten Mustern bis hin zu konkreten Motiven ist alles möglich. Eines ist Schedelgarn bei ihrer Arbeit jedoch besonders wichtig: die Individualität des Menschen. „Meine Wünsche stelle ich in den Hintergrund.“ (dpa)

Rat und Hilfe vor und im Trauerfall

Herbstzeit, Zeit der Gedenktage, eine Zeit in der uns bewusst wird das unser Leben keine Ewigkeit währet.

Immer mehr Menschen treffen daher selbst Vorsorge für ihre dereinstige Bestattung. Fast alle Bestattungsinstitute bieten seit Jahren Vorsorgeberatungen an, die je nach Wunsch vom einfachen Gespräch, zum Beispiel,"wie läuft eine Bestattung ab und welche Papiere sind erforderlich?", bis hin zur kompletten Besprechung und Bezahlung der eigenen dereinstigen Bestattung geführt werden können.

Achten Sie aber darauf, dass es sich dabei um ein Ihnen bekanntes und vertauenswürdiges Bestattungsunternehmen handelt, denn wie in jeder Branche sind unseriöse Geschäftemacher auch hier nicht auszuschließen.

Der „Verband unabhängiger Bestatter e.V.“ warnt immer wieder eindringlich vor reißerisch aufgemachter Werbung und vermeintlich guter Informationen, besonders aus dem Internet, bei der aber die Verfasser und deren Hintergründe oft nicht erkennbar sind. Die beste Information ist immer noch das Gespräch mit Nachbarn und Bekannten die bereits einen Sterbefall abgewickelt haben. Das selbe trifft aber auch auf Sterbegeldversicherungen die an der Haustür bzw. im Internet angeboten werden zu. Eine fundierte und wirklich fachliche Beratung über den genauen Finanzbedarf ihrer Vorsorge kann nur der Bestatter vor Ort erstellen, da er im persönlichem Gespräch bereits eine konkrete Kostenaufstellung ermitteln kann.

Eine Bitte aber auch an alle Betroffenen, die bei der Abwicklung eines Sterbefalles schlechte Erfahrungen gemacht haben, zeigen Sie keine falsche Scham, sondern schützen Sie Andere vor Schaden.

Informieren Sie in schweren Fällen auch den „VuB“ unter der Telefonnummer 0700-VUBAKTUELL oder 0700-88225883 zum Ortstarif, bzw. im Internet unter www.bestatterverband.de.

In der Regel erledigen Bestattungsinstitute alle zur Bestattung erforderlichen Formalitäten. Die Leistungen darüber hinaus sind aber unterschiedlich und reichen, wenn gewünscht, bis zur Hilfe bei der Trauerbewältigung. Angebote bei der Beschaffung von Blumen zur Trauerfeier und der späteren Grabpflege sollte aber erst nach einem Kostenvergleich zu anderen Anbietern in Anspruch genommen werden. Die Qualitäts-und Preisunterschiede sind oftmals erheblich.)

Computer-Gebühr beschlossen

Wer einen internetfähigen Computer besitzt und bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat, muss vom kommenden Jahr an eine Rundfunkgebühr von 5,52 Euro im Monat zahlen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten auf ihrer Sitzung in Bad Pyrmont (Niedersachsen). Zugleich plädierten die Regierungschefs der Länder dafür, innerhalb eines Jahres eine Neuregelung der Rundfunkgebühren zu vereinbaren. Die Beschlüsse stießen auf Zustimmung, ernteten aber auch Kritik wie etwa von den Grünen und vom Bundesverband der Selbständigen (BDS).

Mit der Festsetzung der PC-Gebühr konkretisierte die Ministerpräsidentenkonferenz eine Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag, nach der auch für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Internet-PCs ab 1. Januar 2007 eine Gebühr fällig ist. Über die Höhe der Gebühr bestand bislang Unklarheit. Die Regierungschefs folgten einem Vorschlag der ARD-Intendanten, nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro, sondern nur die Hörfunk-Grundgebühr von 5,52 Euro zu erheben.

Gegen die Gebührenpflicht für Computer hatten die großen Wirtschaftsverbände und Politiker verschiedener Parteien protestiert und eine Neuregelung des Gebührensystems angeregt. Der Hauptkritikpunkt, den auch die Ministerpräsidenten aufgriffen, ist die Koppelung der Gebühr an das einzelne Empfangsgerät. Stattdessen könnte die Gebührenpflicht am Haushalt, an der Betriebsstätte oder der Einzelperson festgemacht werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender zeigen sich aufgeschlossen für eine Gebührenreform, verlangen jedoch, dass die Gesamtsumme - derzeit etwa sieben Milliarden Euro pro Jahr - nicht schrumpfen darf.

Quelle: N-TV

Richter entscheiden endgültig über das Sterbegeld

Ab dem 01. Januar 2004 hatte man keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden.
Das Bundessozialgericht bestätigte in seiner Entscheidung die Auffassung des Sozialgerichts Reutlingen.
Dargelegt wird in der Entscheidung u. a., dass der Wegfall des Sterbegeldes nicht gegen Verfassungsrechte verstosse.

Urteil B 1 KR 2/05 R als pdf zum download im internen Bereich

Wir erhielten folgende News über den Landesfachverband Schleswig-Holstein

Bestatterinnung Schleswig-Holstein i.Gr.
Feldstraße 47, 24105 Kiel
Tel.: 04 31 / 56 30 77

Kiel, 20.01.2006
PP/Ra


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus rechtlichen Gründen hat der Vorstand des Bestatterverbandes Schleswig-Holstein e. V. entschieden eine

Bestatterinnung Schleswig-Holstein

zu gründen.

Nach erfolgreicher Gründung der Bestatterinnung Schleswig-Holstein wird dann der Bestatterverband Schleswig-Holstein e. V. aufgelöst. Unsere zukunftsweisende Berufsstandspolitik mit dem Ausbildungsberufe von der Bestattungsfachkraft bis zum Bestattermeister kann nur gedeihen, wenn wir uns unter das Dach des Handwerks stellen.Daher wurde die Gründung der Bestatterinnung Schleswig-Holstein unumgänglich.

Sie sind eingeladen am

Dienstag, dem 07. Februar 2006
Um 10.00 Uhr im
VITALIA Seehotel, Am Kurpark 3,
23795 Bad Segeberg, Tel.: 0 45 51 / 80 28

die Bestatterinnung lt. beiliegender Tagesordnung, Satzungsentwurf und Beitrittserklärung mit zu gründen. Die Beitrittserklärung bringen Sie bitte aus organisatorischen Gründung ausgefüllt mit, damit der Gründungsakt reibungslos erfolgen kann.

Im Namen des Vorstandes wünsche ich Ihnen eine gute Anreise.

Klaus-Peter Paulsen

Stellungnahme

Wieder einmal wird versucht, die Gunst der Stunde zu nutzen, um die Bestatter in Deutschland in ein Korsett zu zwängen. Nachdem die Ausbildungsverordnung zur Bestattungsfachkraft auf zunächst 5 Jahre befristet ist und zwar bis zum 31. Juli 2008,

wird nun versucht bzw. ist schon geschehen aus den Landesfachverbänden des BDB sogenannte Bestatterinnungen zu machen. Als Begründung hierfür wird eine zukunftsweisende Berufsstandpolitik angeführt „die nur unter dem Dach des Handwerks“ möglich sei.

Was bitte schön hat unser Beruf mit Handwerk zu tun? Wir als Verband unabhängiger Bestatter e.V. betrachten unsere Ausrichtung im kaufmännischen Bereich, als kaufmännischer Dienstleister mit hoher sozialer Kompetenz. Und warum dann dieser ganze Aufwand durch die Landesverbände bzw. den BDB? Weil es z.B. die Berufsbezeichnung „Bestattermeister“ gemäss der Handwerksordnung gar nicht gibt, denn nur auf Grund einer Rechtsverordnung kann es einen solchen geben und dafür ist alleine der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig. Dieser lehnt jedoch sogar ausdrücklich den Erlass einer Bestatter-Meisterprüfungsordnung ab - zunächst einmal aus dem Grund, das es nur eine Meisterprüfungsordnung geben kann, wenn es sich um einen regulären Ausbildungsberuf handelt. In Wirklichkeit geht es nur darum aus dem sogenannten „Funeral Master“ einen echten Bestattermeister laut Handwerksordnung zu machen.

Wir sind der Meinung, das es sich dabei um wettbewerbswidriges Verhalten handelt, wenn es gerade erklärter Wille des allein zuständigen Gesetzgebers ist, dass es diesen Meister zumindest vorläufig nicht geben soll.

Wir haben uns bereits diesbezüglich an die zuständigen Ministerien gewandt mit der Aufforderung die Genehmigung der Fortbildungsordnung der Handwerkskammer Düsseldorf, Würzburg und München zurückzunehmen.

In einer Zeit wo selbstständige und unabhängige Bestatter durch Konzerne wie Ahorn-Grieneisen, SCI u.s.w. in ihrer Existenz bedroht sind, wird versucht ein weiteres Instrument zu schaffen, diesen Betrieben das Fortbestehen unmöglich zu machen. Oder glauben sie allen Ernstes, das bei Vergaben von Bestattungen oder Bestattungsdienstleistungen die von öffentlicher Hand ausgeschrieben werden, wie schon bereits geschehen, Betriebe die dieser „Innung“ nicht angehören eine Chance haben? Oder eine Betriebsübergabe an ein „Nichtinnungsmitglied“ problemlos wird?

In letzter Konsequenz wird es nur darum gehen die „Claims“ endgültig abzustecken und allen anderen den Zugang zum Markt zu versperren. Wir werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen und haben uns an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gewandt. Darüber hinaus initiieren wir eine Unterschriftenkampagne gegen den Versuch aus einem kaufmännischen Dienstleistungsberuf mit sozialer Komponente, einen Handwerker zu machen.

Verband unabhängiger Bestatter e.V.
Der Vorstand

 

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Verband unabhängiger Bestatter - Der Bestatterverband
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